Das Bürgergeld, das seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat, wurde zum 1. Januar 2026 in seinen Regelsätzen angepasst. Die Fortschreibung der Regelsätze erfolgt jährlich auf Basis der Preis- und Lohnentwicklung.
Die aktuellen Regelsätze 2026
Für alleinstehende Erwachsene beträgt der Regelsatz 2026 monatlich 563 Euro. Damit sollen die laufenden Kosten des täglichen Lebens abgedeckt werden, darunter Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom. Kosten für Unterkunft und Heizung werden zusätzlich übernommen, soweit sie angemessen sind.
Für Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gelten jeweils 506 Euro pro Person. Für Kinder und Jugendliche sind die Sätze nach Alter gestaffelt: Für 14- bis 17-Jährige sind es 471 Euro, für 6- bis 13-Jährige 390 Euro und für Kinder bis fünf Jahre 357 Euro monatlich.
Verschärfte Mitwirkungspflichten
Im Zuge der Bürgergeld-Reform sind die Mitwirkungspflichten für Leistungsberechtigte verschärft worden. Wer zumutbare Arbeitsangebote ohne triftigen Grund ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Die Sanktionsregeln wurden gegenüber den Anfangsjahren des Bürgergelds wieder strenger gefasst, nachdem die ursprüngliche Karenzzeit und das Vertrauensmodell politisch umstritten waren.
Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Einkommens behalten. Die ersten 100 Euro brutto bleiben komplett anrechnungsfrei. Von Einkommen zwischen 100 und 520 Euro werden 80 Prozent nicht angerechnet, bei Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro sind es 70 Prozent. Diese Freibeträge sollen den Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung erhöhen.
Der Antrag auf Bürgergeld wird beim örtlichen Jobcenter gestellt. Dort erhalten Berechtigte auch Beratung zu Weiterbildungsmöglichkeiten und Vermittlungsangeboten.

