Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Seit der umfassenden Wohngeld-Reform (Wohngeld-Plus-Gesetz), die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, erhalten deutlich mehr Haushalte in Deutschland diese Unterstützung. Die Leistung wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gewährt.

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich können alle Haushalte Wohngeld beantragen, die über ein eigenes Einkommen verfügen, aber nicht genug verdienen, um die Wohnkosten vollständig selbst zu tragen. Keinen Anspruch haben Personen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, in denen die Wohnkosten enthalten sind, also etwa Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach drei Faktoren: der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen des Haushalts und der Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung bei Eigentümern. Zusätzlich werden eine Klimakomponente und eine Heizkostenkomponente berücksichtigt.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die durchschnittliche Wohngeldleistung liegt für einen Einpersonenhaushalt bei etwa 190 bis 250 Euro monatlich. Für größere Haushalte fällt sie entsprechend höher aus. Die genaue Berechnung ist komplex und hängt von den individuellen Verhältnissen ab. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen bietet ein Online-Rechner eine erste Orientierung.

Beantragung

Der Antrag auf Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde- oder Stadtverwaltung gestellt. Erforderliche Unterlagen sind unter anderem Einkommensnachweise, der Mietvertrag und ein Nachweis über die Wohnungsgröße. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Da die Einkommensgrenzen durch das Wohngeld-Plus-Gesetz deutlich angehoben wurden, lohnt es sich für viele Haushalte, die bisher keinen Anspruch hatten, einen Antrag zu prüfen. Nach Schätzungen der Bundesregierung profitieren rund zwei Millionen Haushalte von der erweiterten Förderung.