Das Elterngeld ist eine der zentralen Familienleistungen in Deutschland. Es soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen und ihnen ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um den Nachwuchs zu kümmern. Für 2026 wurden die Einkommensgrenzen angepasst.

Einkommensgrenze für Paare gesenkt

Seit April 2024 liegt die Einkommensgrenze für Paare, die Elterngeld beantragen, bei 200.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Zuvor lag die Grenze bei 300.000 Euro. Ab April 2025 wurde sie nochmals auf 175.000 Euro gesenkt. Alleinerziehende behalten ihren Anspruch bis zu einem Einkommen von 150.000 Euro.

Paare, deren gemeinsames Einkommen über dieser Grenze liegt, haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Diese Änderung betrifft vor allem Familien mit zwei gut verdienenden Elternteilen und wurde kontrovers diskutiert.

Höhe und Dauer des Elterngelds

Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt. In der Regel werden 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Einkommens ersetzt. Eltern mit geringem Einkommen können bis zu 100 Prozent erhalten.

Das Basiselterngeld kann für bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen und mindestens ein Elternteil für mindestens zwei Monate Elterngeld bezieht. Alternativ kann das ElterngeldPlus gewählt werden, das den Bezugszeitraum auf bis zu 28 Monate verlängert, allerdings bei halber monatlicher Höhe.

Partnerschaftsbonus

Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (24 bis 32 Wochenstunden), können zusätzlich vier ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten. Diese Regelung soll eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit fördern.

Der Antrag auf Elterngeld wird bei der zuständigen Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.